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Nicht nur Kerzen und offenes Feuer stellen im Advent ein Brandrisiko dar
In der Weihnachtszeit funkeln in beinahe jedem Haushalt Lichterketten und LED-Beleuchtungen. Zwar sind diese grundsätzlich sicherer als offenes Feuer – die Gefahr, die von elektrischer Weihnachtsbeleuchtung ausgeht, sollte man aber auf keinen Fall unterschätzen. Mit den folgenden Tipps steht einer besinnlichen und sicheren Adventzeit nichts mehr im Weg:
Auf Gütesiegel achten
Setzen Sie bei elektrischer Weihnachtsbeleuchtung auf Qualität und achten Sie auf Prüfsiegel und Qualitätszeichen. Bei Billigprodukten kann es zu Schwelbränden durch defekte Birnen oder überhitzte Kabel kommen. Die Prüfzeichen „GS“ und „VDE“ garantieren, dass die Beleuchtung den europäischen Sicherheitsanforderungen entspricht. Für den Außenbereich sollten Sie nur dafür zugelassene Lichterketten verwenden.
Lichterketten prüfen
Kontrollieren Sie die Weihnachtsbeleuchtung vom Vorjahr vor Gebrauch auf Schäden: Sind alle Lämpchen intakt? Gibt es Knicke oder Einrisse am Kabel? Schäden am Kabel sollten Sie auf keinen Fall selbst reparieren!
Rauchmelder installieren
Rauchmelder schlagen bei Bränden rechtzeitig Alarm und können so häufig das Schlimmste verhindern.
FI-Schutz überprüfen bzw. nachrüsten
Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen kann eine Lichterkette oder ein Beleuchtungselement defekt sein. Der Fehlerstrom-Schutzschalter (FI) überwacht den Isolationszustand der angeschlossenen Geräte und unterbricht bei Abweichungen sofort die Stromzufuhr. Stromunfälle können dadurch verhindert werden.
Stromsparen
LED-Lichterketten sind am energiesparendsten. Mit einer Zeitschaltuhr können Sie zusätzlich den Lichterglanz timen und sparen dadurch wertvolle Energie.
Wenn doch mal was passiert …
Kommt es trotz Sicherheitsvorkehrungen zu einem Brand, ist ein umfassender Versicherungsschutz von hohem Wert. Nicht jede Haushaltsversicherung kommt automatisch für jeden Brandschaden auf. Zwar sind Schäden infolge eines Brandes in der Haushalts- bzw. Eigenheimversicherung inkludiert, zahlreiche Polizzen schließen aber Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit entstanden sind, aus. Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn Kerzen unbeaufsichtigt gelassen oder defekte Lichterketten in Betrieb genommen werden.
Ihr EFM-Versicherungsmakler informiert Sie gerne, ob Schäden durch grobe Fahrlässigkeit in Ihrer Haushaltspolizze inkludiert sind.