Bild: Pixabay
Wenn die glitzernd weiße Pracht zusammen mit dem Weihnachtszauber langsam dahinschmilzt, kann diese sich in eine hinterhältige Gefahr verwandeln: Mit dem Einsatz des Tauwetters kommt es vermehrt zu abgehenden Dachlawinen; ein Risiko, das gerne vernachlässigt wird.
Während der Schneeräumpflicht rund ums eigene Grundstück meist sehr pflichtbewusst nachgekommen wird, wird auf das Hausdach oft vergessen. Bei starkem Schneefall und besonders bei einsetzendem Tauwetter sind Sie als Eigentümer jedoch verantwortlich, die Umgebung gegen mögliche Gefahren abzusichern. Grundsätzlich gilt: je mehr Schnee in Ihrer Gegend fällt, je höher das Haus und je steiler das Dach, desto mehr Schutzmaßnahmen müssen Sie treffen. Dies gilt insbesondere in schneereichen Regionen, wo die Bauordnung im Speziellen bei Steildächern eigene Schutzvorkehrungen vorschreibt, sowie wenn Lawinen über öffentlichen Wegen oder Hauseingängen abgehen könnten.
Doch auch im eigenen Interesse sollten Sie Dachlawinen vorbeugen, ansonsten könnten diese Ihnen selbst in Form von Schadenersatzforderungen nach Beschädigungen oder gar Verletzungen selbst auf den Kopf fallen. Wer sich nicht darum kümmert, Schneewechten und Eiszapfen zu entfernen, der haftet bei einem Unfall in vollem Umfang. Als erste Maßnahme können Warnstangen und Hinweisschilder aufgestellt werden; diese bieten jedoch keine langfristige Lösung, eine Räumung sollte auf jeden Fall so schnell wie möglich erfolgen. Zur Absicherung sollten Sie möglichst Schneeschutzsysteme wie Schneefanggitter oder Schneestopper miteinplanen. Am besten abgesichert sind Sie mit einer Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitz, denn solange Sie als Eigentümer nicht mit zumindest bedingtem Vorsatz handeln, werden Sach- und Personenschäden Dritter von dieser gedeckt!
Die schweren Schneemassen am Dach können jedoch auch Ihr eigenes Heim beschädigen, so kann es zum Beispiel zu Schneedruckschäden oder auch zu Schneerutschschäden kommen. Während Druckschäden im Rahmen der Sturmschadenversicherung gedeckt sind, sind durch rutschende Schneemassen entstandene Schäden nicht in jeder Sturmschadenversicherung versichert!
Sollte es zu einem Schadenfall kommen, so gilt es, diesen möglichst genau zu dokumentieren, Namen und Adressen von Zeugen zu notieren sowie Fotos zu machen. Eine Schadenmeldung bei Ihrem EFM-Versicherungsmakler sollten Sie sowohl als Hauseigentümer als auch als Geschädigter schnellstmöglich machen.
Rudolf Pürbauer
Hauptstraße 6, 2811 Wiesmath
02645/200 93
rudolf.puerbauer@efm.at
Christian Brandstetter
Hauptstraße 3, 2870 Aspang
02642/535 80
aspang@efm.at